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Sehr geehrte Damen und Herren,
Dieser Einspruch ist heute ( 28.9.2009 ) an die Landeswahlbehörde ergangen.



EINSPRUCH gegen die Landtagswahlen und Gemeinderatswahlen 2009 in Oberösterreich

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich, wir die Generationen Partei beeinspruchen die Landtagswahlen und Gemeinderatswahlen 2009 in Oberösterreich.

Warum?
Das hat mehrere Gründe:
- Zum einen steht in der Landeswahl- und Kommunalwahlverordnung, die Unterstützungserklärung hat unverzüglich unterfertigt zu werden.
Die Unterstützer der Generationen Partei mussten teilweise 30 min – 90min warten, ohne ersichtlichen Grund.

- Das Büro, das diese Unterstützungserklärungen unterfertigt, war an einigen Tagen nicht einmal besetzt.
Die Regelungen besagen, dass das Büro während der Sammlung der Unterstützungserklärungen zu den regulären Öffnungszeiten immer besetzt sein muss.
Die Frist für die Sammlung der Unterstützungserklärung war von 5. Juni bis zum 11. August 2009.

- Zu den Gemeinderatswahlen ( Statutarstädte )
Die Statutarstädte haben ein eigenes Formular für die Gemeinderatswahlen, und auf allen Homepages ist kein Vordruck für dieses Formular zum Download.
Die Beamten in den Büros wo man die Unterstützungserklärungen ausfüllen und abstempeln lassen muss, haben zu den Menschen, zu den Bürgern und BürgerInnen nichts gesagt, dass es für die Gemeinderatswahlen ein Extra – Formular gibt.
Als ich mit Hr. Gruber telefonisch gesprochen habe, fragte ich ihn wörtlich: „Gibt es für die Gemeinderatswahlen andere Unterstützungsformulare?“
Hr. Gruber sagte zu mir: „Nein, Sie benötigen nur das Formular, das ich Ihnen per E-Mail gesendet habe.“
In Steyr wurde dadurch unser Wahlvorschlag nicht angenommen.
Es wurden Menschen von der Parteiliste gestrichen, weil sie angeblich kein passives Wahlrecht haben.
Fakt ist, dass ein Jugendlicher mit vollendetem 16 Lebensjahr, sehr wohl auf einer Parteiliste stehen kann, er / sie kann zwar nicht kandidieren, doch eine Zustimmungserklärung kann er / sie unterzeichnen und diese Zustimmungserklärung zählt auch als Unterstützungserklärung.
Wir hatten ca. 65 Zustimmungserklärungen davon habe ich 43 auf die Parteiliste geschrieben, und dann hatten wir auch noch ca. 15 Unterstützungserklärungen.
Die ersten 5 Namen der Parteiliste waren der Wahlvorschlag. Die dortige Wahlbehörde ( die Namen sind bekannt ) rief darauf hin Leute von der Parteiliste an und fragte sie, ob diese Gemeinderat in Steyr werden wollen, die Leute haben darauf hin verneint und somit wurden auch sie von der Parteiliste gestrichen.
Parteiliste und Wahlvorschlag ist nicht dasselbe.
Wie ich schon weiter oben angeführt habe, für den Wahlvorschlag kommen nur die ersten 5 Namen der Parteiliste in Frage.
(Sollte auch verständlich sein, da wir ja keine große Partei sind.)

Dieser Einspruch erfolgt weil:

a.) Im Paragraph 1 der österreichischen Verfassung steht, die Macht geht vom Volk aus.
b.) Die Legislaturperiode in Oberösterreich mit 6 Jahren eine sehr lange ist
c.) Die Menschen Angst haben, vor einem System das sich Demokratie nennt
d.) Weil es auch meine demokratische Pflicht ist

Eines möchte ich auch noch anmerken:
Warum werden bei den Ämtern die Daten gespeichert, wenn ein Mensch, ein Bürger oder BürgerIn, eine Unterstützungserklärung unterzeichnet?
Also, mich als Informatiker, stimmt das sehr bedenklich, zumal diese Daten vom Personal in der Gemeinde, dem Magistrat, beim Land und beim Bund eingesehen werden können.

In Erwartung einer schriftlichen Antwort, an die oa. Adresse
bzw. per Email

Hochachtungsvoll
Ing. Harald Matschiner

Zitat:
Wenn Unrecht zu Recht wird, wird/ist Widerstand Pflicht.

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